Häufige Fragen
Themen:- I. Allgemeines
- 1. Wer kann sich im Senator-Ernst-Weiß-Haus anmelden, welche Voraussetzungen sind für den Einzug zu erfüllen?
- Jeder ältere Mensch, der alters- oder krankheitsbedingt seiner visuellen Wahrnehmung eingeschränkt ist.
- 2. Können
Ehepaare auch in zwei Einzelappartements einziehen?
- Ehepaaren stellen wir zwei getrennte Einzelappartements in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
- 3. Werde ich nach der Anmeldung automatisch angeschrieben, wenn ein Appartement frei ist?
- Sie nennen uns den gewünschten Einzugstermin und wir benachrichtigen Sie telefonisch und schriftlich, wenn ein Appartement frei ist.
- 4. Und was passiert, wenn ich mich für das "Zuwarten" entschieden habe?
- Wir
benachrichtigen Sie, wenn das nächste Appartement frei ist oder zu
einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt.
- 5. Gibt es Wartezeiten?
- Es
gibt keine Wartezeiten, Sie können sofort einziehen. Wir können den
Umzug aber auch rechtzeitig gemeinsam planen und
organisieren, wenn sie
dies wünschen.
- 6. Wer hilft mir beim Umzug?
- Wir
stehen Ihnen zur
Seite, wenn Sie keine Ihnen nahestehenden Personen haben. Wir begleiten
Sie während der gesamten Umzugsphase: wir helfen Ihnen die geeigneten
Umzugshilfen zu finden; wir unterstützen sie bei der Wohnungsauflösung
und Wohnungsübergabe.
- 7. Wann ist der "ideale Zeitpunkt", in das Senator-Ernst-Weiß-Haus umzuziehen?
- Den
Zeitpunkt bestimmen Sie. Aus unserer Sicht ist es der Moment, in dem
Ihr Sehrest noch relativ gut ist und Sie mobil sind. Das erleichtert
das Zurechtfinden und das Einleben.
- 8. Wie oft kann ich ablehnen?
- So oft Sie möchten. Die Anmeldung ist
unverbindlich und
kostenfrei.
- 9. Wird meine Anmeldung gelöscht, wenn ich mehrmals ablehne?
- Die Anmeldung wird erst dann gelöscht,
wenn Sie dies
wünschen. Anderenfalls bleibt die Anmeldung bestehen.
- 10. Kann ich auch einziehen, wenn ich bereits dauernd pflegebedürftig bin?
- Sie
können in jeder Lebenssituation bei uns einziehen.
- 11. Gibt es eine Altersgrenze für die Aufnahme?
- Nein, es gibt keine Altersgrenze für den Einzug.
- 1. Was kosten Wohnen und Pflege im Senator-Ernst-Weiß-Haus?
- Das Wohnen hat einen einheitlichen Preis.
- Die
Kosten Leistungen für die Pflege sind abhängig von Ihrer Pflegestufe
und der Zahlung, die Sie von der Pflegekasse erhalten. Wir stellen
Ihnen alle Leistungen zur Verfügung, die der Medizinische Dienst der
Krankenkassen ermittelt hat. Zusätzlich bieten wir Ihnen diverse
Leistungen, die Ihnen das Leben mit einer Sehbehinderung oder Blindheit
erleichtern.
- 2. Mit welchen Kosten muss ich eventuell zusätzlich rechnen?
- - Friseur, Maniküre, Pediküre.
- - Mahlzeiten und Getränke die außerhalb des Verpflegungsangebotes eingenommen werden.
- - Wäsche
und Oberbekleidung, die chemisch oder von Hand zu reinigen ist.
- 3. Kann ich auch einziehen, wenn meine Rente nicht ausreicht?
- Wenn
die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, wird die
Finanzierung durch das Sozialamt übernommen.
- 4. Werden meine Angehörigen zur Finanzierung meines Aufenthalts im Senator-Ernst-Weiß-Haus herangezogen?
- Herangezogen
werden allein eigene oder an Kindes statt angenommene
Kinder. Dies lediglich dann, wenn deren zu versteuerndes
Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt.
- 5. Wie teuer ist z. Z. der dauerhafte Aufenthaltes im Senator-Ernst- Weiß-Haus?
- Drücken Sie hierzu bitte
die Strg-Taste und klicken Sie bitte den
blauen „link“ an und nach kurzer Zeit erscheint eine
Tabelle mit den aktuellen Entgelten: -
Entgelte des
Senator-Ernst-Weiß-Hauses.
Entgelte der Besonderen Dementenbetreuung im Senator-Ernst-Weiß-Haus.
- 6. Muss ich eine Kaution bezahlen?
- Nein.
- 7. Muss ich ausziehen, wenn meine Ersparnisse aufgebraucht sind?
- Nein,
dann übernimmt das Sozialamt die Finanzierung.
III. Das Wohnen im Appartement
- 1. Wie groß ist das Appartement?
- Alle Appartements
sind 26 qm² groß
- 2. Kann ich einen Appartementgrundriss bekommen?
- Selbstverständlich
senden wir Ihnen eine Informationsbroschüre mit Appartementplan mit
Maßangeben zu.
- 3. Wie ist das Appartement ausgestattet?
- Damit Sie sich wie zu Hause fühlen können, haben wir jedes Appartement lediglich mit einem geräumigen Einbauschrank ausgestattet. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, sich mit dem einen oder anderen eigenen liebgewonnene Möbelstück einzurichten.
- Wenn
Sie es wünschen, können wir Ihnen selbstverständlich auch Möbel zur
Verfügung stellen.
- 4. Gibt es Telefon- und Internetanschluss im Appartement?
- Ein
Telefonanschluß ist vorhanden.
- 5. Kann ich probeweise im Senator-Ernst-Weiß-Haus wohnen?
- Selbstverständlich
können Sie bei uns zur Probe wohnen. Probewohnen.
Nennen Sie uns den Zeitpunkt und die Dauer.
- 6. Kann ich bei leichter Erkrankung im Appartement betreut werden?
- Ein
wichtiger Bestandteil unseres Gemeinschaftslebens sind
die gemeinsamen Mahlzeiten. Ist Ihnen dies jedoch aufgrund
einer
Erkrankung nicht möglich, servieren wir die Mahlzeiten für die Dauer
der Erkrankung auch im Appartement.
- 7. Kann ich auch in den Urlaub fahren?
- Selbstverständlich
können Sie allein oder mit einer unserer Gruppen in den Urlaub fahren.
- 8. Kann ich jederzeit fortgehen?
- Sie können das Haus
jederzeit verlassen.
- 9. Wie lang ist das Haus geöffnet? Kann ich jederzeit Besuch empfangen?
- Der Empfang des Hauses ist zwischen 9:00 am Morgen und 18.30 am Abend besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Sie, Ihre Familie, Ihre Freunde das Haus mit einer Chipkarte betreten. Fragen Sie nach den zu Ihrem Schutz erlassenen Sicherheitsbestimmungen.
- Sie
können daher jederzeit Besuch empfangen.
- 10. Wie ist das mit meiner Wäsche?
- Wir arbeiten mit
einer Wäscherei zusammen. Die benutzte Wäsche wird
zweimal wöchentlich zum Waschen abgeholt. Gleichzeitig wird
die
saubere Wäsche angeliefert und Sie erhalten Ihre Wäschestücke gewaschen
zurück.
- 11. Darf ich meinen Fernsehapparat mitbringen?
- Selbstverständlich
können Sie Ihren Fernsehapparat mitbringen.
- 12. Kann ich ein Haustier mitnehmen?
- Wir wissen um die Bedeutung eines liebgewonnenen Haustiers für das eigene Wohlbefinden. Wegen der Sehbehinderung Ihrer Mitbewohner im Senator-Ernst-Weiß-Hauses bitten wir Sie, frühzeitig über Ihren Wunsch mit uns zu sprechen. Sie können ein Haustier mitbringen, wenn z. B. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- - Keine Gefährdung von Mitbewohnern durch Ihr Haustier.
- - Die Vorsorgeuntersuchungen und -impfungen sind nachweislich (Heimtierpass) durchgeführt.
- - Die Hygienevorschriften zur Tierhaltung werden eingehalten.
- - Die Betreuung und Versorgung des Tieres ist jederzeit gesichert (z. B. durch Sie, Angehörige oder Freunde).
- - Das Haustier
die Schulterhöhe von 30 cm nicht überschreitet (u. a. wegen der
Appartementgröße).
- 13. Muss ich Bettwäsche mitnehmen?
- Sie sollten Ihre
gewohnte eigene Bettwäsche mitbringen.
- 14. Wird das Appartement gereinigt?
- Das Appartement wird täglich gereinigt.
- 1. Muss ich bei Pflegebedürftigkeit in eine Pflegeeinrichtung umziehen?
- Sie
erhalten alle, auch im Fall Ihrer Pflegebedürftigkeit erforderlichen
Pflege- und Betreuungsleistungen sämtlicher Pflegestufen in Ihrem
Appartement. Ein Umzug ist nicht erforderlich.
- 2. Wann muss ich das Appartement aufgeben?
- Wenn Sie
ausziehen oder versterben.
- 3. Muss ich den Arzt meines Vertrauens aufgeben?
- Nein,
wenn Sie bei ihrem Hausarzt bleiben möchten und dieser
Hausbesuche durchführt, gibt es keine Veranlassung den Arzt zu wechseln.
- 4. Ist ein Arzt im Haus?
- Ihre ärztliche Betreuung
erfolgt im Hausarztsystem. Der von Ihnen
gewählte Hausarzt vereinbart mit Ihnen Hausbesuche.
- 5. Wie komme ich zum Augenarzt?
- Der Augenarzt kommt zu
Ihnen.
- 6. Wie komme ich zum Zahnarzt?
- Der Zahnarzt kommt zu
Ihnen.
- 7. Was passiert, wenn ich einen Arzt einer anderen Disziplin benötige?
- Wir
helfen Ihnen gern, den geeigneten Facharzt zu finden.
- 8. Wie komme ich in eine Arztpraxis, wenn es notwendig ist?
- Wir
arbeiten mit einer Ambulanz zusammen. Wenn nötig, begleiten Sie unsere
Mitarbeiter zum Arzt und zurück.



